AGB - H.S.T.


Stand - 04.05.2022

§1 Geltungsbereich

  1.  Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Lieferanten oder Kunden gelten nur insoweit, als dass H.S.T. Humpert Sortiertechnik ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§2 Auftragsabschluss

  1. Ein Auftrag mit HST kommt erst dann zustande, wenn dieser schriftlich abgefasst und von HST durch Unterschriftsleistung schriftlich bestätigt wird. Dies kann auch per Fax oder Email erfolgen.
  2. Mündliche oder fernmündlich erteilte Aufträge sind für HST nur verbindlich, wenn sie durch nachträgliche Übersendung der entsprechenden Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden.
  3. Kostenvoranschläge und Angebote sind für eine Dauer von 6 Wochen nach Abgabe verbindlich.
  4. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  5. Die vom Besteller zur Verfügung gestellten Produkte werden durch HST gleichzeitig als Musterobjekte für die durchzuführenden Prüf-, Sortier- und Verpackungsarbeiten angesehen. Insoweit ist der Besteller verpflichtet, die für die Arbeiten durch HST notwendigen Informationen in Schriftform zur Verfügung zu stellen.

 §3 Lieferung / Verpackung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers spesenfrei an die von HST angegebene Empfangsstelle in Arnsberg.
  2. Sollte aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung HST die Frachtkosten tragen, so hat der Besteller die von HST vorgeschriebene Beförderungsart zu wählen, sonst die für HST günstigste Beförderungs- und Zustellungsart.
  3. Die Gefahr geht erst mit Abnahme durch die Empfangsstelle von HST auf diese über.
  4. Die durch HST zu prüfenden Produkte müssen frei von Öl, Fett, Schmutz oder sonstigen Verunreinigungen sein. Eine automatische Sortierung ist sonst nichr oder nur sehr eingeschränkt möglich, was zu Mehrkosten oder Ablehnung des Auftrages führen kann. Nach vorheriger Absprache, die schriftlich bestätigt werden muss, kann evtl. von dem erforderlichen Teileanlieferungszustand abgewichen werden.
  5. Alle Artikel werden ausschließlich automatisiert und als Schüttgut den Maschinen zugeführt.
  6. Kleine Beschädigungen und Verschmutzungen können daher entstehen und sind nicht zu vermeiden.
  7. Lohnverpackungen können eine Stückzahl oder Gewichtstoleranz von bis zu 1% zur Sollangabe enthalten. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass selbst in einem solchem Fall es sich um eine ordnungsgemäße Dienstleistung handelt.

 §4 Liefertermine / Verhinderungen

  1. Die Rücklieferung von HST erfolgt auf Kosten des Bestellers an die von dem Besteller angegebene Empfangsstelle.
  2. Lieferfristen und –Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zugesagt wurden. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Frist durch HST dadurch eingehalten, dass entweder die entsprechende Ware an ein ordnungsgemäßes Transportunternehmen übergeben wird oder HST dem Besteller anzeigt, dass die Ware abhol- bzw. versandbereit zur Verfügung steht.
  3. Vom Besteller gewünschte, von HST jedoch nicht schriftlich bestätigte Liefertermine sind nicht verbindlich.
  4. Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag, die Kosten für Verpackungen und Versand bzw. Transport werden für jeden Auftrag gesondert berechnet.
  5. Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei HST, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ereignisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden HST während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen HST, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne das der Besteller in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Der Versand erfolgt ab Werk Arnsberg und die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
  7. Sollte die versandfertige Ware nach entsprechender Anzeigung durch HST nicht sofort abgerufen werden oder wird der Versand bzw. die Abholung durch Umstände verzögert oder unmöglich, an denen HST kein Verschulden trifft, wird der entsprechende Kaufpreis gleichwohl nach Rechnungsstellung fällig.

 §5 Zahlungsbedingungen

  1.  Falls nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen eingehend bei HST ab Rechnungsdatum, sofern die Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach dem Rechnungsdatum beim Besteller zugeht, Skonto ist nur dann in Abzug zu bringen, wenn dieses schriftlich vereinbart ist.
  2. Die Preise sind in EURO, netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
  3. Bei Rechnungspositionen unter 145,00€, wird ein Mindermengenbetrag in Höhe von 145,00€ in Rechnung gestellt. Etwaige Sonderregelungen sind schriftlich durch HST zu bestätigen und werden erst dann gültig.
  4. Für Dienstleistungen außerhalb der Sortierung von Waren, gilt unsere allgemeine Preisliste. Diese können Sie unter www.humpert-sortiertechnik.de einsehen und downloaden.
  5. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.dd
  6. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
  7. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131-137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.
  8. Für etwaige Mahnungen, mit Ausnahme der verzugsbegründeten Erstmahnung berechnet HST 15,00 €.
  9. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§6 Gewährleistung / Haftung

  1. Der Einsatz von optoelektronischen Prozessen führt zu sehr großer Fehlerfreiheit. Eine absolute Fehlerfreiheit kann jedoch nicht zugesichert werden. Insbesondere maximale zulässige Fehlermengen müssten mit ppm-Angaben je Merkmal und Artikel gesondert schriftlich festgehalten werden. Sollten keine gesonderten zulässigen Fehlermengen festgehalten sein, gilt für optoelektorische Maschinensortierung eine zulässige Fehlerquote von 50 ppm als vereinbart. Für Rollensortierungen beträgt diese Fehlerquote 100 ppm und für manuelle Sortiervorgänge 500 ppm.
  2. Dem Besteller obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht, zumindest entsprechend §§ 377, 378 HGB. Etwaige festgestellte Fehler sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens mit einer Frist von einer Woche nach Lieferung.
  3. Bei Lieferung fehlerbehafteter Ware wird HST Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den AGB ́s nichts anderes ergibt.
  4. Die Haftung besteht für unmittelbare Schlechtleistung durch HST bezüglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 6509.10 Stand 12.02.2021
  6. Die Haftung wird auf den dreifachen Betrag des Auftragswertes beschränkt.
  7. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur danngeltend machen, wenn es auf denselben konkreten Auftrag beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund älterer Aufträge ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass dies rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  8. Für Fehler, die auf ein Verschulden des Bestellers zurückzuführen sind, stellt dieser HST durch die daraus resultierenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche insoweit frei, wie er selbst auch unmittelbar haften würde.
  9. Gewährleistungsansprüche und Haftungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abholung der Ware bei HST oder im Falle der Zustellung durch HST ab Zustellung durch HST am vom Besteller gewünschten Lieferort. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich zwingende Verjährungsvorschriften, die nicht zugunsten des Verwenders ausgeschlossen werden dürfen.

§7 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
  2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
  3. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Der Besteller haftet dafür, dass seine Lieferung und Verwertung durch keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Insoweit stellt HST von allen Ansprüchen aus der Bearbeitung bzw. Verarbeitung der von ihm gelieferten Materialien frei.

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